Die deutsche Cannabisgesetz führt bei vielen Käufern und Verkäufern von Cannabis Produkten zu großen Fragezeichen. Wichtige Aspekte beim Handel mit Cannabis finden keine Erwähnung oder sind kaum konkret. Auch viele Juristen halten das Cannabisgesetz (CanG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG) für handwerklich schlecht. Dies zeigt jüngst der Fall von Bigger Trees. Wir zeigen in diesem Artikel wann der Erwerb oder Import von Cannabis ausdrücklich erlaubt und in welchen Fällen noch keine Rechtssicherheit vorhanden ist.
Der Fall Bigger Trees
Man könnte meinen, dass eine unklare Gesetzgebung erst einmal zugunsten von Konsumenten und Händlern gehandhabt werden. Dass das leider nicht so ist, zeigt der Fall des Cannabis-Laden und Onlineshop „Bigger Trees“ in Norderstedt bei Hamburg.
Das ist passiert: Das Norderstedter Ordnungsamt vernichtete während einer Razzia bei „Bigger Trees“ am 26. April hunderte Cannabis Setzlinge und konfiszierte tausende Samen. Zudem wurde dem Startup untersagt Vermehrungsmaterial zum Selbstkostenpreis abzugeben. Das Ordnungsamt begründete das damit, dass der „gewerbliche, unkontrollierte Verkauf“ nicht erlaubt sei. Ebenfalls warf das Ordnungsamt dem Shop vor rechtswidrig Werbung für den Verkauf von Cannabis gemacht wurde (Quelle, hinter einer Bezahlschranke).
Während das Konsumcannabisgesetz tatsächlich die Werbung für Cannabis verbietet (§ 1 Abs. 14 KCanG), ist die Gesetzgebung in Bezug auf den Verkauf nicht so eindeutig. Den gewerblichen Handel mit Samen sehen die meisten Juristen sogar vom Gesetz abgedeckt und unkritisch. Warum das Ordnungsamt dennoch Samen konfiszierte ist daher nicht nachvollziehbar. Letztendlich müssen nun Gerichte entscheiden, was erlaubt ist und was illegal bleibt. Bigger Trees könnte daher zum Präzedenzfall für die ganze Branche werden.
Bigger Trees fühlt sich im Recht und möchte daher auch den Gerichtsweg gehen. Ein Urteil könnte Klarheit für viele schaffen. Daher bittet das Startup aktuell um Spenden um die besten Anwälte engagieren und kostenaufwändige Gutachten erstellen zu können. Wir verlinken daher sehr gerne auf die „Free the Trees“ Aktion von Bigger Trees. Auf der Seite findest ihr alle Informationen zum Fall und Spendenmöglichkeiten.
Wir halten euch auf dem Laufenden. Sobald es Urteile oder weitere Details gibt, werden wir sie hier ergänzen.
Cannabis Kauf und Verkauf: Was ist eindeutig legal?
Wir haben uns intensiv mit dem Cannabisgesetz und dem Konsumcannabisgesetz beschäftigt, Analysen von Anwälten und Juristen ausgewertet und zahlreiche Presseartikel mit einbezogen. Für die nachfolgenden Cannabis Geschäfte können wir daher mit hoher Sicherheit ableiten, dass sie legal sind und Probleme mit den Behörden ausgeschlossen sein sollten:
- Cannabis Samen bei Cannabis Social Clubs erwerben (Selbstkostenpreis)
Grundlage: §20 Abs. 1 CanG - Cannabis Stecklinge bei Cannabus Social Clubs erwerben (Selbstkostenpreis)
Grundlage: §20 Abs. 1 CanG - Cannabis Samen in Online-Shops aus der EU erwerben (nicht aus Deutschland)
Grundlage: §4 Abs. 2 KCanG - Cannabis Samen aus Ladengeschäften der EU einführen (nicht aus Deutschland)
Grundlage: §4 Abs. 2 KCanG
Cannabis Handel: Wo ist das Gesetz nicht klar?
Die Nachfolgenden Cannabis Geschäfte sind in den aktuellen Versionen der Cannabis Gesetze nicht deutlich. Wir fassen für euch zusammen, wie die meisten Juristen einzelne Bereiche bewerten. Seid euch sowohl als Händler als auch als Kunde bewusst, dass Behörden in Bezug auf die aufgeführten Punkte unterschiedlich agieren können:
- Cannabis Stecklinge in Online-Shops aus der EU erwerben
Sehen viele Juristen kritisch, da beispielsweise auch Anbauvereinigungen der Versand von Stecklingen untersagt ist. Konsequenz für Kunden ist vermutlich aber nur die Beschlagnahmung. - Cannabis Stecklinge in Online-Shops aus Deutschland kaufen
Sehen viele Juristen kritisch. Die Begründung ist die selbe wie beim Import von Stecklingen aus der EU. - Cannabis Samen in Online-Shops aus Deutschland kaufen
Betrachten viele Juristen als weniger kritisch, da es Shops in der EU klar erlaubt ist mit Samen zu handeln. Deutschland ist Teil der EU. Dennoch muss man sich bewusst sein, dass das Gesetz primär von Import spricht und sich zum Handel innerhalb Deutschlands nicht äußert. - Cannabis Samen in Ladengeschäften in Deutschland kaufen
Betrachten viele Juristen als weniger kritisch, da es Kunden erlaubt ist Samen aus Shops in der EU einzuführen und Deutschland ein Mitglied der EU ist. Dennoch muss man sich auch hier bewusst sein, dass das Gesetz primär von Import spricht und sich zum Handel in Deutschland nicht äußert. - Cannabis Stecklinge aus Ladengeschäften in der EU einführen
Wird von vielen Juristen als kritisch angesehen, da die Gesetzgebung beim Import explizit nur auf Samen eingeht. Konsequenz für Kunden ist vermutlich aber nur die Beschlagnahmung. - Cannabis Stecklinge in Ladengeschäften in Deutschland kaufen
Wird von Juristen teilweise als kritisch betrachtet. Tatsächlich findet sich dazu kaum etwas in den Gesetzestexten. Da seitens der Regierung hierzu keine Äußerungen vorliegen, ist davon auszugehen, dass ein Verkauf nicht gewünscht ist.