Wir klären auf, welche Cannabis Produkte du in deinem Onlineshop verkaufen darfst und welche Produkte das Gesetz verbietet. Außerdem erfährst du in unserem Artikel, unter welchen Rahmenbedingungen dein Onlineshop Cannabis verkaufen darf, um keine Probleme mit den Behörden zu bekommen. Wir gehen dabei im Detail auf das Cannabisgesetz und Aussagen der Regierung ein.
Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an Online-Shop Betreiber mit Sitz in Deutschland, die überlegen, ihren Kunden Cannabis Produkte anzubieten. Wie du als Kunde legal Cannabis Produkte bestellen kannst, liest du in diesem Artikel.
Darf ich gewerblich Cannabis Samen verkaufen?
Ja, du darfst Cannabis Samen gewerblich in deinem Online-Shop verkaufen. Dazu äußerte sich die Bundesregierung bereits in einem „Fragen und Antworten“ Statement zum Cannabisgesetz:
„Wie erhalte ich Cannabissamen zum privaten Eigenanbau?
Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (Quelle)
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.“
Der Gesetzgeber erlaubt demnach nicht nur den Verkauf von Cannabis Samen in Deutschland. Das Gesetz erlaubt es auch, dass Händler aus der EU ihre Cannabis Samen legal nach Deutschland versenden dürfen und Kunden sich dadurch nicht strafbar machen.
Darf ich in meinem Webshop Cannabis Stecklinge verkaufen?
Hier lautet die Antwort „eher nein“. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Gesetze in Bezug auf den Verkauf von Cannabis Stecklingen nicht eindeutig sind. Aus den Vorgaben für Cannabis Social Clubs leiten viele Juristen aber ab, dass der Verkauf von Cannabis Stecklinge online oder stationär vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewünscht ist. Für die Anbauvereinigungen sieht das Cannabisgesetz nämlich Folgendes vor:
„Der Versand und die Lieferung von Stecklingen sind verboten“
§20 Abs. 5 CanG
Das klingt eindeutig, bezieht sich aber nur auf die Cannabis Social Clubs. Auch in bisherigen Stellungnahmen und Publikationen der Bundesregierung finden sich keine konkreten Aussagen zur Abgabe von Stecklingen über das Internet oder im stationären Handel. Juristen schlussfolgern aus den Anforderungen für Anbauvereinigungen auch mögliche Vorgaben für Online-Shops und den stationären Handel:
„Es würde kaum Sinn machen, […] für Anbauvereinigungen strenge Regelungen zu bestimmen, während sonstige Geschäfte Cannabissamen und Stecklinge ohne jegliche Kontrolle verkaufen könnten. […] Gleichwohl ist das Verbot der Abgabe in sonstigen Ladengeschäften meines Erachtens nicht ausreichend klar geregelt.“
Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa auf Anwalt.de (Quelle)
Um Sicherheit zu bekommen, sollten daher erst einmal Stellungnahmen des Gesetzgebers oder Rechtsprechungen abgewartet werden. Wir beobachten dies genau und aktualisieren unseren Artikel entsprechend.
Entschließt man sich dennoch für einen Verkauf von Cannabisstecklingen im Internet, drohen gegebenenfalls Ermittlungen mit unklarem Ausgang. In einem möglichen Verfahren kann einem Shopbetreiber, der Stecklinge verkauft, aber die uneindeutige Gesetzeslage zu Gute kommen. Möglicherweise werden einige Händler daher das Risiko in Kauf nehmen und Umsätze mitnehmen bis entsprechende Gerichtsentscheidungen vorliegen.
„Ich gehe davon aus, dass mit der Teillegalisierung viele Geschäfte versuchen werden, Hanfsamen und teilweise auch Stecklinge zu verkaufen, da sie sich eine lukrative Einnahmequelle erhoffen. In diesem Zuge wird es aber wahrscheinlich, wie bereits beim CBD-Hanf, zu Beschlagnahmungen und Ermittlungen kommen.“
Rechtsanwalt David-Joshua Grziwa auf Anwalt.de (Quelle)
Für einen legalen Verkauf spricht wiederum, dass Anbauvereinigungen Cannabis Samen und Stecklinge legal abgeben dürfen – wenn auch letztere nicht auf dem Versandweg abgegeben werden dürfen. Ebenfalls ist erwachsenen Bundesbürgern der Besitz von bis zu 3 Cannabis Pflanzen erlaubt. Warum sollte also der Verkauf oder Erwerb von Stecklingen, die genau wie Samen noch kaum THC besitzen, unter Strafe stehen? Wer Risiken vermeiden möchte, sollte sich aber nicht auf diese Argumentation stützen.
Ist es erlaubt Marihuana und Haschisch online zu verkaufen?
Nein. Es ist ausdrücklich verboten gebrauchsfertiges Cannabis in Form von Marihuana oder Haschisch zu verkaufen. Dies gilt für den Online- sowie den stationären Handel. Das Gesetz sagt dazu:
„Es ist verboten […] mit Cannabis Handel zu treiben“
§ 2 Abs. 1 KCanG (Quelle)
Mit Cannabis meint der Gesetzgeber jedoch nicht Samen oder Stecklinge. Das Gesetz definiert als Cannabis „Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen […] mit Ausnahme von […] Vermehrungsmaterial“ (§ 1 KCanG).
Welche Rahmenbedingungen muss mein Shop erfüllen?
Wenn du Cannabis Samen und gegebenenfalls Stecklinge in deinem Onlineshop verkaufst, solltest du sicherstellen, dass alle Besteller mindestens 18 Jahre alt sind. Dies geht unter anderem durch eine Altersabfrage im Checkout. Willst du ganz auf der sicheren Seite sein, kannst du die Bestellung von Cannabis nur in Verbindung mit einem Ausweis Upload erlauben. Inwiefern das eine Mindestanforderung ist, ist derzeit noch nicht klar. Hier gilt es ebenfalls Stellungnahmen des Gesetzgebers oder Rechtsprechungen der Gerichte abzuwarten.